Das Amt und Online
Heute durfte ich meine Mitwirkungspflichtformular unterschreiben.
Was das ist? Ein Zettel der mich darüber belehrt das ich mich bewerben soll und kooperieren muss wenn das Amt was von mir will. Eigentlich klar oder? Aber das wollten sie nochmal schriftlich. Meine Bearbeiterin wollte hilfreich sein und erzählte mir von der Bewerbungskostenpauschale (>250 EUR/Jahr) die ich in Anspruch nehmen könnte.
Das fand ich erstmal prima und fragte nach, nein diese Pauschale ist nicht für Internetbewerbungen - die kosten ja nix.
Aber ich bräuchte eine aktuelles Bild für meine Bewerbungen und wenn ich nicht selbst scannen, Bilder nach bearbeiten und Pdfs anlegen könnte, würden da noch ganz andere Kosten anfallen. Nein das ist nicht vorgesehen, gleiches gilt für die Nachweispflicht, eine Bewerbung die per Mail verschickt wurde, gilt nicht als Nachweis für das Amt. Ja was nun selber ein Onlineportal für Jobs anbieten, dort Onlinebewerbungen möglich machen, mich mit dem Formular verpflichten mich auch "online" auf Arbeitssuche zu begeben und die Sachen dann nicht anerkennen.
Es ist zum Mäusemelken, ich weiß jetzt was ich mache, ich bewerbe mich branchenfremd, alles andere hätte mit "Online" zu tun, kassiere einen Betrag X und benutze das neue Foto danach weiter für die Onlinebewerbungen.
Was das ist? Ein Zettel der mich darüber belehrt das ich mich bewerben soll und kooperieren muss wenn das Amt was von mir will. Eigentlich klar oder? Aber das wollten sie nochmal schriftlich. Meine Bearbeiterin wollte hilfreich sein und erzählte mir von der Bewerbungskostenpauschale (>250 EUR/Jahr) die ich in Anspruch nehmen könnte.
Das fand ich erstmal prima und fragte nach, nein diese Pauschale ist nicht für Internetbewerbungen - die kosten ja nix.
Aber ich bräuchte eine aktuelles Bild für meine Bewerbungen und wenn ich nicht selbst scannen, Bilder nach bearbeiten und Pdfs anlegen könnte, würden da noch ganz andere Kosten anfallen. Nein das ist nicht vorgesehen, gleiches gilt für die Nachweispflicht, eine Bewerbung die per Mail verschickt wurde, gilt nicht als Nachweis für das Amt. Ja was nun selber ein Onlineportal für Jobs anbieten, dort Onlinebewerbungen möglich machen, mich mit dem Formular verpflichten mich auch "online" auf Arbeitssuche zu begeben und die Sachen dann nicht anerkennen.
Es ist zum Mäusemelken, ich weiß jetzt was ich mache, ich bewerbe mich branchenfremd, alles andere hätte mit "Online" zu tun, kassiere einen Betrag X und benutze das neue Foto danach weiter für die Onlinebewerbungen.
NBerlin - 7. Jun, 16:21

